Regeln und Hinweise für unsere
Gäste von Repair and Friends
Das Repair Café soll ein Ort sein, an dem man sich in angenehmer, stressfreier Atmosphäre gegenseitig hilft. Sowohl die ehrenamtlichen Helfer:innen als auch die Gäste sollen Freude an der Arbeit haben.
Reparaturen werden soweit wie möglich vom Gast selbst durchgeführt, erforderlichenfalls mithilfe der vor Ort anwesenden reparaturerfahrenen Helfer:innen.
Das Repair-Café bietet „Hilfe zur Selbsthilfe“.
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ZUSTAND
Die reparaturerfahrenen Helfer:innen sind nicht verpflichtet, ein Gerät oder Teile davon in den Original- bzw. Anlieferungszustand zu bringen.
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ABWEISUNG
Die reparaturerfahrenen Helfer:innen behalten sich das Recht vor, Gegenstände nicht zu reparieren.
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SCHÄDEN
Die reparaturerfahrenen Helfer:innen übernehmen für entstehende Schäden keinerlei Haftung. Die Ausnahme sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweisen bei Schäden des Eigentums, des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
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MATERIAL
Ersatzteile, wie Knieleder, Fahrradschlauch, Stecker, Sicherungen, Fügemittel, etc. werden nicht von den ehrenamtlichen Helfer:innen bestellt und sind vom Gast zu beschaffen.
Einige Hilfsmittel, wie Klebstoffe, Isolierband, Nähgarn, Lötzinn, etc. können im gewissen Rahmen gestellt werden.
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BEITRAG
Vorrätige Ersatzteile, die unter Absprache mit dem Gast zur Reparatur verwendet werden, sind von ihm durch einen angemessenen Beitrag auszugleichen.
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ENTSORGUNG
Der Gast ist für die ordnungsgemäße Entsorgung und Beseitigung von defekten Gegenständen verantwortlich, deren Reparatur nicht durchgeführt werden konnte.
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HYGIENE
Die ortsgebundenen Hygienebestimmungen zu Covid-19 im Allgemeinen, sowie die vom Repair Café aufgeführten Bestimmungen im Speziellen (siehe Aushang) sind vom Gast stets einzuhalten.
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ARBEITSUMGEBUNG
Die Einrichtung, wie Mobiliar und Räumlichkeiten, sowie der Außenbereich des Hauses ist vom Gast sorgsam und sauber zu behandeln.
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FOTOAUFNAHMEN
Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich in jeglicher Form untersagt!
Zur technischen Dokumentation, aber auch für die öffentliche Präsentation des Repair Cafés werden bei Bedarf Foto- oder Videoaufnahmen angewendet. Dies wird von den Helfer:innen an dem betreffenden Termin allgemein oder im Einzelfall bekanntgegeben.
Der Gast bestätigt vor Ort mit einem Kreuz auf dem Laufzettel, ob er mit der Aufnahme seiner Person und einer eventuellen Veröffentlichung einverstanden ist.
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VERTRAGSBINDUNG
Mit seiner Teilnahme an den Veranstaltungen geht der Gast keine rechtsgeschäftliche Bindung ein; es wird kein Vertrag abgeschlossen.
Eintritt, Reparatur und die (ehrenamtliche) Hilfestellung hierzu sind freiwillig und kostenlos.
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AUFBEWAHRUNG
Grundsätzlich bewahren wir keine Geräte im Laufe ihrer Instandsetzung auf.
Mit der verbundenen Reparaturaufgabe treten in manchen Fällen jedoch Schwierigkeiten auf, die nicht während eines Reparaturbesuchs zu lösen sind. In solchen Fällen sind die Helfer:innen gerne bereit, mit dem Gast eine vorübergehende Lagerung zu regeln.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei einer örtlichen Lagerung der Gast mit den Helfer:innen und dem Personal des Quartiersmanagements keinen Verwahrungsvertrag eingeht. Das bedeutet, dass zum Einen weder die ehrenamtlichen Helfer:innen, noch das Personal des Quartiersmanagements eine Haftung über Verbleib und Zustand während der Lagerung übernehmen und zum Anderen die gelagerten Gegenstände so behandelt werden, als würden sie einem der Helfer:innen gehören.
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STILLLEGUNG
Die reparaturerfahrenen Helfer:innen haben keine Möglichkeit, im Rahmen der Initiative „Hilfe zur Selbsthilfe“, einen Gegenstand oder ein Gerät außer Betrieb zu setzen.
Sollte der Fall eintreten, dass sich während der Geräteuntersuchung durch die Fachkenntnis der reparaturerfahrenen Helfer:innen ein technisch unsicherer/ nicht-verkehrstüchtiger Zustand herausstellt, so darf der Gast das Gerät nicht mehr in Betrieb nehmen.
Die Kenntnis dessen und die dazugehörige Verantwortung bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Laufzettel.
Lehnt der Gast die Unterschrift ab, bestätigt eine weitere Person der Helfer:innen, dass der Gast informiert und auf die Situation hingewiesen wurde.